| 1. Erstbesuch durch eine Pflegefachkraft
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-Feststellung des Pflegebedarfs
-Erstellung des individuellen Pflegeplans
-Absprache über die Durchführung pflegerischer Maßnahmen nach den Bedürfnissen
der Patienten |
| nach
oben |
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| 2. Pflegeeinsatz / Pflegeberatung nach
§ 37 Abs. 3 SGB XI durch eine Pflegefachkraft |
-Entlastung der pflegenden Angehörigen oder anderen
Personen
-Sicherstellung der Qualität der häuslichen Pflege
-Kurzbericht des Pflegedienstes über den Pflegeeinsatz in der Dokumentation
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| 3. Pflichtberatungsbesuch nach § 37 Abs.
3 SGB Pflegestufe 1, 2 und 3 |
-wird durchgeführt von einer Pflegefachkraft
-bei Pflegestufe 1 und 2 halbjährlich -bei Pflegestufe 3 vierteljährlich
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| 4. Kleine Pflege |
-Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes
-An- und Auskleiden
-Toilettengang
-Teilwaschung z.B. Gesicht, Hände, Genitalbereich, Mund, Lippen und Zahnpflege
-Kämmen
-Prophylaxen zur Verhinderung von Dekubitus,Pneumonie, Kontrakturen mit
enthalten |
| nach
oben |
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| 5. Große Pflege |
-Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes
-An- und Auskleiden
-Toilettengang
-Ganzkörperwäsche oder Duschen
-Rasieren
-Mund, Lippen- und Zahnpflege
-Kämmen
-Prophylaxen zur Verhinderung von Dekubitus, Pneumonie, Kontrakturen mit
enthalten |
| nach
oben |
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| 6. Große erweiterte Pflege |
-Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes
-An- und Auskleiden
-Toilettengang
-Vollbad
-Rasieren
-Mund, Lippen- und Zahnpflege -Kämmen |
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| 7. Hilfe bei der Ausscheidung |
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-Inkontinenzversorgung z.B. Windelwechsel
-Toilettengang
-Transfer vom und zum Toilettenstuhl -Entsorgung von Ausscheidungen z.
B. Steckbecken, Urinflaschen
-Intimpflege
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oben |
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| 8. Betten und Lagern |
-das Bett machen und richten
-den Patienten fachgerecht lagern (mit Lagerungshilfen)
-Transfer (den Patienten in das Schlafzimmer bringen) |
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| 9. Hilfe bei der Mobilität |
| -Pflegekraft gibt Hilfestellung beim Aufstehen
und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen und Stehen und Treppensteigen
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| 10. Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen
der Wohnung |
| -Hilfe beim An- und Auskleiden im Zusammenhang
mit dem Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung |
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| 11. Begleiten
außerhalb der Wohnung |
| -Begleitung bei Behördengängen, Arztbesuchen
und Besuchen vergleichbarer Adressaten, bei denen das persönliche Erscheinen
erforderlich ist. |