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Leistungskomplexe der Pflegeversicherung

Die beiden Leistungskomplexe der Pflegeversicherung - Ernährung und Hauswirtschaft sowie Beratung und Körperpflege - beinhalten eine Vielzahl an Hilfestellungen aus verschiedenenen Bereichen des täglichen Lebens:

Ernährung und Hauswirtschaft
Beratung und Körperpflege

Ernährung und Hauswirtschaft
Von der einfachen oder umfangreichen Hilfe bei der Nahrungsaufnahme über Aufräum- und Reinigungsarbeiten in der Wohnung bis hin zum Einkauf.

1. Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

-Zubereiten eines warmen bzw. kalten Getränkes
-Aufrichten im Bett, bzw. an den Tisch setzen
-Mundgerechtes Proportionieren und Anreichen
-den Patienten mit Flüssigkeit versorgen




2. Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

-Zubereiten eines warmen bzw. kalten Getränkes
-Aufrichten im Bett, bzw. an den Tisch setzen -Mundgerechtes Proportionieren und Anreichen
-dem Patienten Essen und Trinken geben




3. Einfache Mahlzeitzubereitung

-kalte Mahlzeit oder Frühstück vorbereiten -vorbereitete Mahlzeiten erwärmen z.B. Essen auf Rädern
-Anrichten
-Tisch decken
-Abräumen
-Spülen bezogen auf eine Mahlzeit

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4. Umfassende Mahlzeit- zubereitung im Hause des Patienten

-Vor -und Zubereiten einer warmen Mahlzeit
-Anrichten
-Tisch decken
-Abräumen
-Spülen bezogen auf eine Mahlzeit




5. Zwischenmahlzeit

-Zwischenmahlzeit zubereiten und dem Patienten bereitstellen




6. Aufräumen der Wohnung

-Trennung und Entsorgung des Abfalls
-Spülen
-Aufräumen

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7. Reinigung der Wohnung (Wöchentlich)

-Trennung und Entsorgung des Abfalls
-Reinigung des Bades, der Toilette, der Küche, des Wohn- und Schlafbereiches
-Staubsaugen und Naßreinigen
-Spülen
-Staubwischen



8. Einkaufen

Erstellen eines Einkaufs-Speiseplans-Einkaufen von Lebensmitteln, sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen der Hygiene und hauswirtschaftlichen Versorgung




9. Wäschepflege und Ausbesserung

-das Wechseln der Wäsche (bezieht sich auf Hand-, Tisch- und Geschirrtücher)
-die gesamte Pflege der Wäsche und Kleidung (auch Ausbessern) einschließlich dem Einräumen der Wäsche

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10. Bügeln

-Bügeln




11.Bett beziehen

-Vollständiges Bettabziehen und Beziehen




12. Beheizen der Wohnung

-das Beheizen der in der Wohnung installierten Öfen mit Holz, Kohle und Öleinschließlich der Beschaffung und Entsorgung der dafür benötigten Materialien

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Beratung und Körperpflege
Vom Erstbesuch über Pflegeeinsatz / Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch eine Pflegefachkraft bis hin zur großen erweiterten Pflege und Begleitung außerhalb der Wohnung.

Ernährung und Hauswirtschaft
Beratung und Körperpflege

1. Erstbesuch durch eine Pflegefachkraft
-Feststellung des Pflegebedarfs
-Erstellung des individuellen Pflegeplans
-Absprache über die Durchführung pflegerischer Maßnahmen nach den Bedürfnissen der Patienten
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2. Pflegeeinsatz / Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch eine Pflegefachkraft
-Entlastung der pflegenden Angehörigen oder anderen Personen
-Sicherstellung der Qualität der häuslichen Pflege
-Kurzbericht des Pflegedienstes über den Pflegeeinsatz in der Dokumentation

3. Pflichtberatungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB Pflegestufe 1, 2 und 3
-wird durchgeführt von einer Pflegefachkraft
-bei Pflegestufe 1 und 2 halbjährlich -bei Pflegestufe 3 vierteljährlich

4. Kleine Pflege
-Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes
-An- und Auskleiden
-Toilettengang
-Teilwaschung z.B. Gesicht, Hände, Genitalbereich, Mund, Lippen und Zahnpflege
-Kämmen
-Prophylaxen zur Verhinderung von Dekubitus,Pneumonie, Kontrakturen mit enthalten
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5. Große Pflege
-Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes -An- und Auskleiden
-Toilettengang
-Ganzkörperwäsche oder Duschen
-Rasieren
-Mund, Lippen- und Zahnpflege
-Kämmen
-Prophylaxen zur Verhinderung von Dekubitus, Pneumonie, Kontrakturen mit enthalten
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6. Große erweiterte Pflege
-Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes -An- und Auskleiden
-Toilettengang
-Vollbad
-Rasieren
-Mund, Lippen- und Zahnpflege -Kämmen

7. Hilfe bei der Ausscheidung

-Inkontinenzversorgung z.B. Windelwechsel
-Toilettengang
-Transfer vom und zum Toilettenstuhl -Entsorgung von Ausscheidungen z. B. Steckbecken, Urinflaschen
-Intimpflege

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8. Betten und Lagern
-das Bett machen und richten
-den Patienten fachgerecht lagern (mit Lagerungshilfen)
-Transfer (den Patienten in das Schlafzimmer bringen)

9. Hilfe bei der Mobilität
-Pflegekraft gibt Hilfestellung beim Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen und Stehen und Treppensteigen

10. Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
-Hilfe beim An- und Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

11. Begleiten außerhalb der Wohnung
-Begleitung bei Behördengängen, Arztbesuchen und Besuchen vergleichbarer Adressaten, bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich ist.

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